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Für einen reibungslosen Ablauf und Start in die Therapie finden Sie im Folgenden die Rahmenbedingungen zur Behandlung:

Verordnung und Bewilligung

Bitte holen Sie vor dem ersten Termin eine Verordnung (Zuweisung) von Ihrem/r Allgemeinmediziner/in oder Ihrem Facharzt bzw. Ihrer Fachärztin (Pädiatrie, HNO, Zahnmedizin, o.Ä.).
Dabei soll Folgendes vermerkt sein: „10x logopädische Therapie à 60 min“

Diese Verordnung (Zuweisung) muss vor dem ersten Termin chefärztlich bewilligt werden. Reichen Sie diese dafür bei Ihrer zuständigen Versicherung ein. Erst ab erfolgter Bewilligung wird ein Teil der Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.

Termine und Absagen

Die Termine finden prinzipiell ein Mal wöchentlich statt. Sollten Sie es zu einem Termin nicht schaffen, muss die Therapie mind. 24h vorher telefonisch, per Mail oder SMS abgesagt werden. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt, wobei die Kosten dieser nicht von der Krankenkasse übernommen werden können.

Kosten und Verrechnung

Ich bin Wahllogopädin und habe in der Praxis keine Krankenkassenverträge. 

Die Kosten der Therapie werden daher zuerst von Ihnen privat getragen und der Betrag wird direkt nach der Einheit in bar oder mit der Karte in der Praxis verrechnet.

Bei Hausbesuchen wird zuzüglich eine Pauschale verrechnet.

Die Rechnung bekommen Sie nach der Therapiestunde per Email zugeschickt. Da Sie vorab die Kosten selbst tragen, können Sie im Nachhinein die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil refundiert zu bekommen (ca. 50%). Sollten Sie eine Privat- bzw. Zusatzversicherung haben, werden die Kosten teilweise bis zu 100% übernommen.